14. September 2010

Jetzt kann man auch online die Scheidung beantragen

Ehepaare, die sich dazu entschlossen haben, sich scheiden zu lassen, können diesen ersten Schritt bereits über das Internet gehen. Hierzu bieten einige Anwaltskanzleien spezielle Formulare an.

Deutschlandweit werden jeden Monat mehrere hundert Scheidungsfälle abgewickelt. Hintergrund sind andauernde Streitigkeiten der Ehepaare untereinander, was letztlich in einem Scheidungsfall mündet, der vor dem Familiengericht verhandelt werden muss. In derartigen Fällen ist es für die ehemaligen Eheleute zwingend erforderlich, dass sie sich einen Rechtsbeistand in Form eines Anwalts suchen. Dieser sollte das Gebiet des Familienrechts beherrschen. Weiterhin notwendig ist, dass das Paar sich an die üblichen Gepflogenheiten hält, also das sogenannte Trennungsjahr einhält, damit die eigentliche Scheidungsprozedur vollzogen werden kann. Dies ist auch eine Voraussetzung dafür, dass man die Scheidung beantragen kann. Ansonsten richten sich alle weiteren Maßnahmen nach den jeweiligen Lebensumständen des Ehepaares. Wichtig hierbei sind außerdem die jeweiligen Wünsche und Ansprüche, die die beiden gegeneinander haben.

In der Regel ist es bei Scheidungsangelegenheiten so, dass jeder Ehepartner einen anderen Rechtsanwalt haben muss. Diese Vorkehrung ist schon alleine aus dem Grund so wichtig, dass mögliche Interessenskollisionen gar nicht erst aufkommen können. Wenn sich beide Parteien einig sind, so kommt es eigentlich auch nicht zu übermäßigen Streitereien, die sich meistens um das Thema Geld drehen. Viele Scheidungsfälle treten bereits nach wenigen Ehejahren auf, nur noch wenige Paare verbringen einen Großteil ihres Lebens gemeinsam. Gründe hierfür könnten in den falschen Vorstellungen der beiden Ehepartner liegen, die diese jeweils von der Heirat und der anschließenden Ehe haben.

Wenn sich beide Eheleute nun einig sind, dass sie geschieden werden wollen, so werden von den jeweiligen Rechtsanwälten alle rechtlich notwendigen Schritte eingeleitet. Hierzu gehört natürlich auch das Einreichen des Scheidungsgesuchs beim zuständigen Amtsgericht. Dort wird letztlich ein Familienrichter das Scheidungsurteil sprechen. Insofern es Kinder gibt, die aus der gemeinsamen Ehezeit hervorgegangen sind, werden weitergehende Entscheidungen ebenfalls verhandelt, wie das Thema Unetrhalt, dass ich sowohl auf den Ehepartner beziehen kann als auch auf die Kinder. Im Regelfall kann die Beantragung schnell über die Bühne gehen, so dass eine einvernehmliche Trennung alsbald vollzogen werden kann.